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Hier spricht die Polizei: „Ihren Ausweiß bitte!“

15 Jul

Autor: Night-Fly - Kategorie: Allgemein, Gesetze & Verordnungen

Wer kennt es nicht, man ist auf einer längeren Cachetour und muss irgendwann auch mal schlafen.

Nun stellt sich die Frage, geht man in ein Hotel, eine Jugendherberge, auf einen Zeltplatz oder pennt man vielleicht sogar im Auto? Mit einem Kombi ja problemlos möglich…

Ich hab mich für die letzte Art der Unterkunft entschieden, zumal man so super flexibel ist und man das gesparte Geld auch in den Tank stecken kann…

Also musste nun nur noch ein geeigneter Schlafplatz her. Dieser bot sich mir bei einem T5-Klettercache. Eine knapp 100m lange und unbefestigte Straße die abknickt und an einem Lärmschutzwall (Autobahn) endet… Rings herum viele hohe Büsche, so dass diese Ecke nicht wirklich einsehbar war… Also ein schönes Plätzchen um eine ungestörte Nacht im Auto zu verbringen: Und so kam es auch, dass ich den Kombi hinten frei räumte im mich mit meiner Frau lang zu machen…

Nach knapp 2 Std. Schlaf wurden wir unsanft kurz vor 1 Uhr nachts geweckt: Es klopfte ziemlich Laut an die Autoscheibe, wir wurden wach; Krelles Licht von vorn (Autoscheinwerfer) und von den Seiten (Taschenlampen); Dann eine ziemlich bestimmende Stimme:

Hier spricht die Polizei: „Ihren Ausweiß bitte!“

Nachdem sich die Aufregung legte, die Situation klärte und der Polizei klar war, dass von uns primär keine Gefahr ausgeht, wurden wir mit einem Platzverweis abgestraft: Sie dürfen hier nicht stehen und im Auto schlafen!

Aber warum nicht? Jeder Trucker schläft in seinem Fahrzeug, Handwerker auf Montage, und Volltrunkene nüchtern auch oft aus…

Die Antwort war kurz und knapp: Es ist nicht erlaubt… Diskussion zwecklos. Ich durfte also völlig übermüdet die kompletten Sachen von den Vordersitzen nach hinten verstauen, um mir mitten in der Nacht in einer Region in der ich mich nicht auskannte einen neuen Schlafplatz zu suchen… Hier durfte ich dann alles wieder von hinten nach vorn verstauen um den Rest der Nacht Ruhe zu finden…

An dieser Stelle einen Besonderen Dank an die Polizei Sachsen-Anhalt für den Dienst nach Vorschrift, den besonderen Umganz mit Touristen und die Fähigkeit mal „fünf gerade sein zu lassen“…

polizei_sachsen-anhalt

Ich frage mich jedoch immer noch, nach welcher Vorschrift?! Bei meiner Suche im Internet nach einem Gesetzestext, welcher mir das Übernachten im Auto untersagt, bin ich nicht fündig gewurden. Selbst derDVR (Deutscher Verkerssicherheitsrad e.V.) warnt ausdrücklich vor den Gefahren übermüdet ein Fahrzeug zu lenken… Ich nehme aber mal an, Unfalle wegen Übermüdung finden nur auf Autobahnen statt…

Leider war ich aus der Situation heraus nicht spontan genug, dieser Aufforderung nicht folge zu leisten, mit der Begründung nicht mehr fahrtüchtig zu sein. Aus versicherungstechnischen Gründen darf nur ich das PKW fahren… Was sollte also mitten in der Nacht in der Pampa passieren?! Auf welcher Gesetzesgrundlage? Zumal keine Behinderung statt fand und niemand zu Schaden kam?!

Wenn Ihr also irgendwelche Gesetzestexte kennt, die das Übernachten im Auto utersagen, dürft Ihr gern mal die Quellen posten. Ich wäre zumindest brennend daran interessiert! Ansonsten, denkt Euch schon mal eine entsprechende Argumentation aus, für den Fall der Fälle, dass Euch etwas ähnliches passiert. Es wird aber definitiv nicht die letzte Nacht im Auto auf einer Geocaching-Tour von mir gewesen sein.

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Kommentare

Sie finden hier 6 Kommentare zu “Hier spricht die Polizei: „Ihren Ausweiß bitte!“”

  1. GEOGEO33 meinte am 19. Juli 2009 - 10:16 Uhr

    Ach du meine Güte, was einem alles passieren kann..

    ID 63

  2. Night-Fly meinte am 19. Juli 2009 - 10:26 Uhr

    also ein entsprechendes gesetz, welches mir das pennen im auto verbietet hab ich bislang nicht gefunden…
    ganz im gegenteil. das auto wird juristisch wohl auf eine stufe mit der eigenen wohnung gestellt und hier kann ich tun und machen was ich will, solange ich nicht gegen andere gesetze verstoßen… und schlafen ist bekanntlich ja nichts verbotenes.

    ID 64

  3. aquandur meinte am 27. Juli 2009 - 12:05 Uhr

    Ich denke es geht hierbei nicht darum, dass du geschlafen hast, sondern wo. In Magdeburg (wie in ganz Sachsen-Anhalt, wenn ich mich nicht irre) ist es verboten unbefestigte Wege mit einem PKW zu befahren. Es gibt einige Stellen wo in Magdeburg immer wieder Autos von Schotterflächen oder Einfahrten abgeschleppt werden. Immer mit derselben Begründung: Befahren unbefestigter Wege. Das hat mich auch schon fast erwischt, ich konnte mich aber durch meine kleine Tochter rausreden, weil ich sagte, dass sie geschrien hat und ich nachsehen musste, was los ist.
    Aber ärger dich nicht drüber, wenn du das nächste mal nach MD kommst, sage ich dir gerne ein paar Ecken wo du a.) offiziel parken darfst oder b.) parken kannst, ohne dass dort jemals Polizei auftaucht 😉

    ID 65

  4. macmac meinte am 23. September 2009 - 21:30 Uhr

    Wer nach Mitternacht unterwegs ist, sollte sehr wohl mal seine Identität preisgeben müssen, gerade dann finden sicher mehr Ganoven als am Tage. Manche Polizisten sind scheinbar von ihrer Natur her sehr neugierig und müssen dann leider vor Ort noch unbedingt ihre Existenz rechtfertigen mit einer Maßnahme, z.B. einem Platzverweis. Nach einem Ehestreit parkte ich 2 km hinter meinem Dorf am Straßenrand, um 100 m weiter am Ende eines grasbewachsenen Weges zwischen Büschen mich auf einer Decke zu entspannen. 21 Uhr, 1 Std. vor der Dämmerung. Durch das Auto wurde eine Streifenwagenbesatzung auf mich aufmerksam, die mich dann fand und mir kompromißlos klar machte „wenn die Nacht anbricht, dürfen sie hier nicht mehr lagern.“ Hätte ich das Auto mit zwischen die Büsche genommen, die hätten mich nie gefunden !! 1 km weiter zelten Jugendliche ab und zu ein ganzes Wochenende lang schwarz an einem Steinbruch im Wald, offensichtlich mit Lagerfeuern. Wem das Flurstück gehört wissen wir bis heute nicht, man ist dort aber wirklich ungestört. WEIL MAN ES VON DER STRASSE und auch vom Steinbruch aus NICHT SIEHT.

    http://www.wer-weiss-was.de/th eme217/article3039364.html

    http://cms .jdav.de/download_file.php?id=198&showfi le=1
    Notbiwak im Schlafsack ist also erlaubt. Wahrscheinlich gilt das Übernachten im Auto aber schon als Campieren, wie auch das Schlafen im Wohnmobil.

    Der Sächsische Wander-und Bergsteiger-Bund schreibt sogar :
    – das Zelten im Wald bedarf gleichfalls der Zustimmung des Besitzers, doch für das Biwakieren im Wald hat der Gesetzgeber
    eine angenehme Lücke gelassen, auf in den Wald !

    ID 96

  5. Puschbär meinte am 15. Februar 2013 - 17:41 Uhr

    Hallo Night-Fly,

    auch wenn Du Dich zur “ Ruhe gesetzt “ hast, Deine Beiträge
    werden Dich auch weiter begleiten :-)Ist echt cool, was man so liest 😉
    Gehöre ja auch zu der Fraktion um die es gerade geht 😀
    Also weiter so und … Fan-Post geht „trotzdem“ immer noch vor 🙂
    Lieben Gruß aus „Bärlin“
    von Puschbär

    ID 6132

  6. Night-Fly meinte am 14. Dezember 2016 - 20:11 Uhr

    Danke für den netten Kommentar. 🙂

    ID 17462

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